Was passiert mit Marken, Patenten und Urheberrechten nach dem Tod?

Der gewerbliche Rechtsschutz schützt immaterielle Güter wie Marken, Patente, Designs oder urheberrechtlich geschützte Werke – häufig Herzstücke eines Unternehmens oder kreativen Lebenswerks. Doch was geschieht mit diesen Schutzrechten im Todesfall? Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge – und dazu gehören auch immaterielle Schutzrechte.

Marken, Patente und Urheberrechte sind vererbbar. Das bedeutet: Die Erben treten rechtlich in die Position des Verstorbenen ein. Doch die praktische Umsetzung ist komplex: Wer darf die Marke nutzen? Wer erhält Lizenzgebühren aus Patenten? Müssen Schutzrechte umgeschrieben oder verlängert werden? Bei Unternehmensnachfolgen oder künstlerischen Nachlässen spielen diese Fragen eine zentrale Rolle.

Besonders wichtig wird dies, wenn Schutzrechte nicht nur ideellen, sondern erheblichen wirtschaftlichen Wert haben – etwa bei Familienunternehmen, Startups oder Künstler:innen. Streitigkeiten unter Erben sind oft vorprogrammiert, wenn die Rechte nicht frühzeitig geklärt oder vertraglich geregelt wurden.

Ein Zusammenspiel von Erb- und gewerblichem Rechtsschutz ist daher unerlässlich. Wer seine kreativen, technischen oder markenrechtlich geschützten Leistungen sinnvoll übertragen will, sollte frühzeitig eine erbrechtlich und rechtsschutzrechtlich abgestimmte Nachfolgeplanung treffen – idealerweise mit juristischer Unterstützung.