Erbrechtskanzlei  Erbrechtsanwalt  Honorar  Kontakt  Standorte

horak.
RECHTSANWÄLTE

Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien

 

 

Erben und Vererben | Erbrechts-FAQ | Erbrechts-ABC | Erbrechtsfälle | Erbrechtstipps | Erbrechtskanzlei | Testament | Erbvertrag | Erbfolge | Testamentsvollstreckung | Behindertentestament | Schenkungsversprechen | Nachlassspaltung | Erbschaftssteuer | Ehepartnererbrecht | Unverheiratete | kinderlose Ehepaare | Ehepaare mit Kindern | Wiederverheiratete | Pflichtteilsrecht | Erbsonderrecht | Erbrechtsmuster | Erbrechtscheckliste | Erbrechtsreform | Unternehmensnachfolge

 

 

Erbrecht Anwalt Hannover Abkömmling Abschichtung Abstammung Adoption Ältestenrecht Alleinerbe Altersvorsorgevollmacht Erbschein Amtsgericht Anwalt Aufgebotsverfahren Auslandsvermoegen  Erbanwalt Erbrechtskanzlei Unternehmensnachfolge Anwalt Erbrecht Hannover erben vererben erbrecht familienrecht erbschaftssteuer unternehmensnachfolge unternehmens-erbrecht Rechtsanwalt Fachkanzlei Fachanwalt Erbe ausschlagen Behindertentestament Berliner Testament Ehegattentestament Erbeinsetzung Erbengemeinschaft erbenhaftung Erbfallschulden Erbfolge Erbschaftssteuer erbunwürdig Nacherbe  Nachlass Nachlassgericht Nachlassinsolvenz Schenkungssteuer Testamentsvollstrecker Vorerbe

 

Erbrechtsberatung
Startseite
...Erbrecht ...Erbrechtsfall ...Pflichtteilsrecht

 

Erbrechtskanzlei
Erbrechtsfall
Erbrecht in Deutschland
Unverheiratete Paare
Kinderlose Ehepaare
Verheiratete mit Kindern
Wiederverheiratete
Pflichtteilsrecht
Sonderkonstellationen
Erbrechtipps
Unternehmensnachfolge
Erben und Vererben
Erbrechts FAQ
Erbrecht ABC
Vordrucke
Checkliste
Erbrechtsberatung
Erbrechtreform
Links

 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@erbrechthannover.com
hannover@erbrechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@erbrechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@erbrechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@erbrechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@erbrechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@erbrechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@erbrechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@erbrechthannover.com
hannover@erbrechthannover.com

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@erbrechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@erbrechthannover.com

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
wien@erbrechthannover.com

 

Pflichtteilsrecht - Erbrecht horak Rechtsanwälte Hannover

Im weiteren möchte ich auf das Pflichtteilsrecht eingehen, das viele Testierwillige bewegt:

Es gibt - jedenfalls nach unserem geltenden Recht - keine Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht vollständig auszuschließen. Es sei denn, einer ihrer pflichtteilsberechtigten Erben hätte Ihnen nach dem Leben getrachtet.

Wer ist überhaupt pflichtteilsberechtigt?

  • die Abkömmlinge, also auch Ihre Kindeskinder,
  • die Eltern, sofern sie noch leben,
  • und der Ehegatte.

Diese Personen haben dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie nach gesetzlicher Erbfolge zu Erben berufen wären, jedoch vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind.

Nicht pflichtteilsberechtigt sind Geschwister, ein weitverbreiteter Irrtum!

Der Pflichtteilsanspruch ist ausschließlich auf Geld gerichtet; der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände; er kommt auch nicht ins Grundbuch. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils.

Unser Gesetzgeber aus dem vorigen Jahrhundert hatte vor Augen, dass ein 35-jähriger Mann seine Frau und drei kleine Kinder hinterlässt und zugunsten seiner Geliebten ein entsprechendes Testament verfasst hatte. Der Gedanke einer Familiengebundenheit des Vermögens sollte sicher gestellt sein.

Dieses Bild passt heute nicht mehr; die Leute werden sehr viel älter, sie sind im Zweifel bereits selbst gut versorgt, wenn der Erbfall eintritt.

Rechtspolitisch ist das Pflichtteilsrecht sehr umstritten. Denn Bundesverfassungsgericht liegt auch eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vor, über die noch nicht abschließend entschieden wurde. Für viele potentielle Erblasser ist nicht einsichtig, dass sie ihr Geld lebzeitig vollständig ausgeben dürfen, aber nach ihrem Tod ihr Bestimmungsrecht eingeschränkt ist.

Der Streit um das Pflichtteilsrecht ist nach der Wiedervereinigung belebt worden; das ZGB der DDR hatte insoweit eine modernere und bessere Lösung, wonach nämlich Kinder dann kein Pflichtteilsrecht mehr hatten, wenn sie selbst im Berufsleben standen.

Man kann also seine Kinder enterben; ein Pflichtteilsanspruch haben sie trotzdem. Schenkt man lebzeitig etwas weg und liegen zwischen der Schenkung und dem Versterben weniger als zehn Jahre, wird diese Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruches berücksichtigt; das nennt man dann Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Lebzeitige Schenkungen an den Ehegatten helfen gar nicht; diese werden voll berücksichtigt.

Allerdings gibt es Möglichkeiten, den Pflichtteilsanspruch zumindest zu minimieren; hierzu bedarf es aber einer umfänglichen individuellen juristischen Beratung.
Fortsetzung > Sonderkonstellationen
[ > Kontakt ]

 

Impressum | Datenschutz | AGB

 Erb-Ausschlagung Erb-Ausstattung Behindertentestament Berliner Testament Erb-Bestandsverzeichnis Erb-Bestattungskosten  boeswilligen Schenkung Brieftestament Bürgermeistertestament Dreimonatseinrede Dreissigste Drei-Zeugen-Testament Duüftigkeitseinrede Ehegattentestament Eigenhändiges-Testament Erbrecht Erbausschlagung Erbeinsetzung Erbengemeinschaft Erbenhaftung Erbfähigkeit Erbfall Erbfallschulden Erbfolge Erbrecht Erbschaft Erbschaftsbesitzer Erbschaftsteuer Erbschein erbunwürdig Erbvertrag Erbverzicht Erbrecht Anwalt drucken Erlassvermaechtnis Ersatzerben Ersetzungsbefugnis Gemeinschaftliches Testament Höferecht Intestaterbfolge Jastrowsche Klausel Jüngstenrecht Kleiner Pflichtteil Letzter Wille letztwillige-Verfuegung Miterbengemeinschaft Mitgift Nacherbe Nachlass Nachlassgericht Nachlassinsolvenz Nachlasskonkurs Nachlasspfleger Nachlassverbindlichkeiten Nachlassverwaltung Notarielles Testament Nottestament öffentlichesTestament Quotenvermächtnis Rückvermaechtnis Testamentsvollstrecker Rechtsanwalt Testamentsvollstreckung  Erbrecht Anwalt Hannover Hildesheim Celle Lüneburg Göttingen Braunschweig Salzgitter speichern Totenfürsorge Vermächtnis Vorerbe vorweggenommene Erbfolge Wahlvermaechtnis  Erbrecht Anwalt Hannover Unternehmensnachfolge Unternehmensbewertung Welchen Wert hat ein Unternehmen Due Diligence Ertragswertmethode Sachwert DCF-Methode Haftung des Unternehmensnachfolgers Familienunternehmen vererbenzurück Erbvertrag erstellen Testament prüfen Mustertestament Mustererbvertrag Eigenhaendiges-Testament Erbrecht ABC Erbausschlagung Erbrecht ABC Erbeinsetzung Erbengemeinschaft Erbenhaftung Erbfaehigkeit Erbfall Erbfallschulden Erbfolge Erbrecht ABC Erbrecht Erbschaft Erbschaftsbesitzer Erbschaftsteuer Erbschein Erbrecht ABC Erbunwuerdig Erbvertrag Erbverzicht Erlassvermaechtnis Anfrage

 

 

 

 

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte | Georgstr. 48 | 30159 Hannover | Tel:0511/357356-0 | Fax: 0511/357356-29 | info@erbrechthannover.com