Erbrecht sowie
Unternehmens-
nachfolge.

Als Anwaltskanzlei mit erbrechtlichem Dezernat beraten und vertreten wir
Sie anwaltlich in allen Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge.

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Leitungen

Wir gestalten den richtigen Weg für Sie.

Selbstverständlich sind wir im Erbrecht sowohl beratend, gestaltend als auch in behördlichen und gerichtlichen Verfahren mit allen strategischen und taktischen Überlegungen aktiv.

Testament & Erbvertrag

Von der Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten über die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags bis zur Analyse der gesetzlichen Erbfolge.

Streitigkeiten lösen

Vermeidung von Auseinandersetzung der Erben sowie Hilfe bei Familienstreit (Erbengemeinschaft) und strategische Ausarbeitung bei Auseinandersetzungen.

Durchsetzung & Abwehr

Durchsetzung sowie Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Annahme und Ausschlagung von Erbschaften sowie Nachlassverwaltung.

Vermögensübertragung

Gestaltung einer steuergünstigen Vermögensübertragung sowie die Vertragsgestaltung bei Schenkungen.

Unternehmensnachfolge

Gestaltung und Vertretung bei Unternehmensnachfolge sowie Begleitung der Dauertestamentsvollstreckung.

Ausländische Steuern

Beratung von im Ausland ansässige Erben sowie zur Doppelbesteuerung und der Anrechnung ausländischer Steuern.

Dipl.-Phys. Andree Eckhard

Patentanwalt sowie Europäischer Markenanwalt und Designanwalt

“Bei einer Unternehmensnachfolge übernimmt der Nachfolger ein bestehendes und funktionierendes Unternehmen und führt es weiter.”

Dabei stellt der Unternehmensnachfolger von Anfang an sein unternehmerisches Können unter Beweis: Seine Aufgabe ist es, die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern, bestehende Kunden weiterhin zufriedenzustellen, neue Kunden hinzu zugewinnen und die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Kein leichtes Unterfangen. Denn die großen Vorteile einer Unternehmensnachfolge kommen nur dann zum Tragen, wenn der Unternehmensnachfolger selbst bestimmte Voraussetzungen mitbringt.

Wir begleiten alle Formen der Unternehmensnachfolge im Rahmen unserer erbrechtlichen Praxis in Hannover.

Über uns

Erfahrene Anwälte beraten und vertreten kompetent.

Die Kanzlei horak Rechtsanwälte in Hannover verfügt über ein erbrechtliches Dezernat. Durch verlässliche Zusammenarbeit können sie somit gemeinsam mit Ihnen Ihre Zukunft im Bereich des Erbrechts gestalten. Sie haben die Möglichkeit, sich persönlich beraten zu lassen oder die Onlineberatung zu nutzen.

Die Anwälte der Kanzlei sind seit 1998 im Erbrecht tätig und zeichnen sich nicht nur durch fundierte Rechtskenntnisse aus, sondern auch durch menschliche Kompetenz und notwendige Klarheit gegenüber dem Prozessgegner. Ihr Anwalt ist jederzeit ansprechbar – vor einem Erbfall, während der Trauerphase und auch danach.

Standorte

Neues aus dem Erbrecht

Wissenswertes

Erbrechtsreform

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Änderungen zum Erbrecht in Kraft getreten. Mit der…

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Häufig gestellte Fragen

FAQ – Erbrecht

FAQs (Frequently Asked Questions) zum Thema Erbrecht bieten Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Regelungen und Bestimmungen, die beim Vererben von Vermögen und Besitztümern relevant sind. In diesem Leitfaden werden einige der gängigsten Fragen zu diesem komplexen Rechtsgebiet beantwortet, um Ihnen Klarheit und Orientierung zu verschaffen.